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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mira Studio
Stand: Oktober 2025
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Mira Studio e.U. (in Gründung), im Folgenden „Agentur“ genannt.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von der Agentur bestätigt wurden.
Die AGB gelten für sämtliche Kreativleistungen, Eventplanung, Caterings, Design- und Marketingdienstleistungen der Agentur.
(§ 864 ABGB, § 914 ABGB)
1. Vertragsschluss
Angebote der Agentur sind 5 Werktage ab Angebotsdatum gültig, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn das Angebot von beiden Parteien unterzeichnet wurde.
Bis zur Unterzeichnung ist das Angebot nicht rechtskräftig.
(§ 864 ABGB – Angebot und Annahme)
2. Anzahlungen und Zahlungsbedingungen
Mit Unterzeichnung des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamthonorars innerhalb von 48 Stunden auf das angegebene Firmenkonto zu leisten.
Der verbleibende Restbetrag ist gemäß individueller Vereinbarung, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Durchführung des Events, vollständig zu begleichen.
Nach vorheriger Absprache kann das gesamte Honorar im Voraus entrichtet werden. Bei einem Gesamtbetrag (Event-Endpreis) ab EUR 1.500 ist eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Gesamthonorars verpflichtend und spätestens vier (4) Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu leisten.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 20 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) verrechnet.
(§ 1333 ABGB, § 456 UGB, § 1326 ABGB)
3. Stornobedingungen
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Es gelten folgende Stornogebühren:
Zeitraum vor Auftragsdatum
3–2 Monate 20 % des Auftragswertes (brutto)
2–1 Monat 50 % des Auftragswertes (brutto)
1 Monat – 2 Wochen 80 % des Auftragswertes (brutto)
< 2 Wochen 100 % des Auftragswertes (brutto)
Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.
(§ 909 ABGB – Vertragsauflösung, § 918 ABGB)
4. Rücktritt & Nichterfüllung durch den Kunden
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten oder Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder tritt er ohne berechtigten Grund vom Vertrag zurück, behält sich die Agentur das Recht vor, den vollen vereinbarten Betrag in Rechnung zu stellen.
Bereits erbrachte Teilleistungen gelten als abgeschlossen und sind zu bezahlen.
(§ 918 ABGB, § 1168 ABGB)
5. Anpassungen des Angebots
Die Agentur behält sich das Recht vor, den Gesamtpreis um ± 20 % anzupassen, wenn der tatsächliche Aufwand vom ursprünglich vereinbarten Maß abweicht.
Der Kunde wird darüber informiert; eine zusätzliche Unterschrift ist nicht erforderlich.
(§ 914 ABGB)
6. Leistungen und geistiges Eigentum
Kreativleistungen, Konzepte und Entwürfe dürfen erst nach vollständiger Zahlung verwendet werden.
Die Werke bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Agentur.
Der Kunde erhält einfache Nutzungsrechte, sofern nicht anders vereinbart.
(§ 16 UrhG, § 366 ABGB – Eigentumsvorbehalt)
7. Fotos und Referenznutzung
Die Agentur darf Foto-, Video- und Tonmaterial für Eigenwerbung (z. B. Website, Social Media, Print) verwenden.
Der Kunde verzichtet mit Vertragsunterzeichnung auf Ansprüche aus der Veröffentlichung.
Bei Widerspruch ist eine Schutzgebühr von EUR 350 zu entrichten.
(Art. 6 Abs. 1 DSGVO, § 78 UrhG – Bildnisschutz)
8. Rückgabe und Gewährleistung
Ein Rückgaberecht für Kreativleistungen besteht nicht.
Beanstandungen müssen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich erfolgen.
Bei berechtigten Mängeln wird nachgebessert; Schadenersatz ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(§ 922 ABGB ff, § 1295 ABGB)
9. Haftung
Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Drittschäden.
Haftungsbegrenzungen gelten auch für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.
(§ 1319 ABGB, § 1298 ABGB – Beweislastumkehr)
10. Haftung bei Catering & Lebensmittelallergien
Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur rechtzeitig und schriftlich über Allergien, Unverträglichkeiten oder spezielle Ernährungsanforderungen der Gäste zu informieren.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben entstehen.
(§ 1295 ABGB)
11. Haftung bei Bruch, Verlust oder Beschädigung von Leihmaterial
Bei Bruch oder Verlust von Gläsern wird ein Pauschalbetrag verrechnet. Dieser beträgt EUR 25,00 pro Weinglas sowie EUR 20,00 pro Wasser- oder Barglas. Die Pauschale gilt unabhängig vom tatsächlichen Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert des Glases.
Für alle anderen von der Agentur verliehenen Gegenstände – wie etwa Dekoration, Technik, Mobiliar, Cateringzubehör oder sonstiges Eventmaterial – wird im Falle von Bruch, Verlust oder Beschädigung der Einkaufspreis laut Originalrechnung zuzüglich einer Pauschale von 30 % des Originalpreises als Ersatzbetrag in Rechnung gestellt.
Sämtliche verliehenen Artikel sind bei Rückgabe in einwandfreiem, sauberem und makellosem Zustand zu übergeben.
Erfolgt die Rückgabe nicht ordnungsgemäß, insbesondere bei sichtbaren Beschädigungen, Verschmutzungen, Gebrauchsspuren oder fehlenden Bestandteilen, tritt die Regelung gemäß den vorstehenden Bestimmungen in Kraft.
Der Kunde haftet ab Übergabe bis zur vollständigen und ordnungsgemäßen Rückgabe für sämtliche Schäden, Verluste oder Wertminderungen am Leihmaterial, unabhängig vom Verschulden Dritter.
Sämtliche angegebenen Beträge verstehen sich in Euro und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
12. Eigentumsvorbehalt und Materialübergabe
Alle von der Agentur zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte oder Dekorationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
Der Kunde haftet ab Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe für sämtliche Schäden, Verluste oder Wertminderungen, unabhängig vom Verschulden Dritter.
Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe ist die Agentur berechtigt, Ersatzkosten gemäß den vereinbarten Pauschalen zu verrechnen.
(§ 366 ABGB, § 1063 ABGB)
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Agentur behandelt Kundeninformationen vertraulich.
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet.
(Art. 5–6 DSGVO, § 1 DSG, § 26 DSG)
14. Subunternehmer und Drittleistungen
Die Agentur darf Subunternehmer einsetzen, bleibt aber Vertragspartner.
Für Fremdleistungen im Namen des Kunden übernimmt die Agentur keine Haftung.
(§ 1165 ABGB, § 1014 ABGB)
15. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ist die Agentur berechtigt, Termine zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.
Kein Schadenersatzanspruch in diesem Fall. Bereits geleistete Zahlungen werden anteilig rückerstattet.
(§ 1447 ABGB, § 6 Abs. 1 Z 11 KSchG)
16. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde muss notwendige Informationen rechtzeitig bereitstellen.
Kommt er dem nicht nach, kann die Agentur den Auftrag pausieren oder beenden und entstandene Kosten geltend machen.
(§ 1168 ABGB)
17. Nutzungsrechte an Drittmaterial
Für von Dritten bereitgestellte Inhalte ist der Kunde verantwortlich.
Die Agentur haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Kundendaten.
(§ 86 UrhG, § 874 ABGB)
18. Technische Umsetzung & Browserkompatibilität
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Darstellungsfehler auf veralteten Systemen.
Responsives Design ist Standard; kleinere Abweichungen sind kein Mangel.
(§ 922 ABGB, § 914 ABGB)
19. Versand und Übergabe von Daten
Die Lieferung erfolgt in gängigen Formaten.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, offene Dateien (z. B. PSD, AI) herauszugeben.
(§ 1063 ABGB, § 1168 ABGB)
20. Abnahme & Projektabschluss
Nach Übermittlung des Endprodukts hat der Kunde 5 Werktage zur Beanstandung.
Erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Projekt als abgenommen.
(§ 1168a ABGB)
21. Geheimhaltung und Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Auftraggeber oder Drittanbietern erlangten Informationen, Unterlagen, Konzepte, Entwürfe, Projektdetails sowie sonstige vertrauliche Daten gelten als streng vertraulich.
Der Auftraggeber und sämtliche an der Projektumsetzung beteiligten Dritten verpflichten sich, keine internen Informationen, Inhalte, Daten, Entwürfe oder Projektdetails ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur an Dritte weiterzugeben oder öffentlich zu machen.
Eine Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstige Verwendung vertraulicher Informationen ist erst nach vollständiger Bezahlung aller mit dem Projekt verbundenen Leistungen und ausschließlich mit vorheriger schriftlicher Freigabe durch die Agentur zulässig.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende zeitlich unbeschränkt fort.
Zuwiderhandlungen berechtigen die Agentur, Schadenersatz in voller Höhe des entstandenen Schadens zu verlangen.
22. AGB von Dritten
Zusätzlich können AGB von Drittanbietern gelten (z. B. Druckereien, Webhostern).
Die Agentur haftet nicht für deren Leistungen.
(§ 1014 ABGB)
23. Elektronische Kommunikation & digitale Signatur
Die Kommunikation zwischen Agentur und Kunde kann elektronisch (E-Mail, digitale Signatur, Online-Plattformen) erfolgen.
Digitale Signaturen, elektronische Bestätigungen oder E-Mail-Zustimmungen gelten als rechtsverbindlich.
Die Beweislast für den Zugang elektronischer Nachrichten liegt beim Absender.
(§ 886 ABGB, § 4 Signatur- und Vertrauensdienstegesetz)
24. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Die unwirksame Klausel wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung ersetzt.
(§ 879 ABGB)
25. Geltung der AGB
Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an. Frühere Versionen verlieren ihre Gültigkeit.
(§ 864 ABGB)
26. Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
Für Verbraucher (B2C) gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.
Für Unternehmer (B2B) wird als ausschließlicher Gerichtsstand Klagenfurt am Wörthersee vereinbart.
Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(§ 879 ABGB, § 104 JN, Art. 6 CISG)
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